Fr diesen Stoff ist bei den anderen Verkehrstrgern nur eine Tankbefrderung zulssig. In der ICAO TI ist eine Befrderung in Tanks verboten. Der Transport in Tanks ist gegebenenfalls mit behrdlicher Genehmigung unter den Bedingungen des Supplements zulssig.

Dieser Stoff ist gem Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) als "umweltgefhrlich" und "hauttzend Kat. 1B" eingestuft. Dies entspricht den Kriterien der Verpackungsgruppe II. Der BAM liegen zur tzwirkung auf die Haut keine weiteren Daten vor. Der Absender muss entscheiden, ob die Verpackungsgruppe fr den zu versendenden Stoff ausreichend ist.